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Die folgenden Dateien zur Anmeldung in der Ganztagsschule und Betreuung können Sie sich herunterladen und im Sekretariat abgeben. Die Einzugsermächtigung benötigen Sie nur für die Betreuung und das Mittagessen, da die Ganztagsschule kostenfrei ist. Lediglich das Mittagessen (€ 3,23) muss auch hier bezahlt werden und wird direkt von der Stadtkasse abgebucht.


Die Eigenbeteiligung der Eltern an der Mittagsverpflegung für Kinder, die das Ganztags- und/oder Betreuungsangebot an den städtischen Grundschulen nutzen, orientiert sich an den in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angesetzten Werten.Diese Eigenbeteiligung wird seit Januar 2010 erhoben und bei Änderung der SvEV jeweils für das betreffende Kalenderjahr durch die Verwaltung angepasst. Der Wert für das Mittagessen ist in § 2 SvEV geregelt. In 2017 betrug dieser Wert 3,17 €.


Die 8. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) wurde am 6.11.2015 vom Bundesrat beschlossen, sodass der Eigenanteil ab Januar 2018 bei 3,23 € pro Mittagessen liegt. Schülerinnen und Schüler die unter die Voraussetzungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes” (Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung [§ 28 SGB II i.V.m § 34 SGB XII und § 66 BKKG]) fallen, zahlen auf Antrag beim Leistungsträger weiterhin 1,00 € pro Mahlzeit.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2015 folgende neue Betreuungsentgelte beschlossen, welche ab dem 01.01.2016 erhoben werden:

  • bis zu 5 Stunden Betreuung in der Woche (~ ca. 20 Std./Monat) = 36,00 € monatlich (Stufe 1)
  • bis zu 10 Stunden Betreuung in der Woche (~ ca. 40 Std./Monat) = 64,00 € monatlich (Stufe 2)
  • bis zu 20 Stunden Betreuung in der Woche (~ ca. 80 Std./Monat) = 84,00 € monatlich (Stufe 3)  Betreuung als Tageskind = 6,50 € / Tag

 

Formulardownload

  • Anmeldung Ganztagsschule

  • Anmeldung Betreuende Grundschule

  • Lastschrifteinzug

  • Betreuungsentgelte

  • Anpassung Preis Mittagessen Dezember 2017


 

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