Service
Die folgenden Dateien zur Anmeldung in der Ganztagsschule und Betreuung können Sie sich herunterladen und im Sekretariat abgeben. Die Einzugsermächtigung benötigen Sie nur für die Betreuung und das Mittagessen, da die Ganztagsschule kostenfrei ist. Lediglich das Mittagessen (€ 2,87) muss auch hier bezahlt werden und wird direkt von der Stadtkasse abgebucht.
Die Eigenbeteiligung der Eltern an der Mittagsverpflegung für Kinder, die das Ganztags- und/oder Betreuungsangebot an den städtischen Grundschulen nutzen, orientiert sich an den in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angesetzten Werten. Diese Eigenbeteiligung wird seit Januar 2010 erhoben und bei Änderung der SvEV jeweils für das betreffende Kalenderjahr durch die Verwaltung angepasst. Der Wert für das Mittagessen ist in § 2 SvEV geregelt. In 2011 betrug dieser Wert 2,83 €. Für das Jahr 2012 erfolgte in der Sozialversicherungsentgeltverordnung eine Erhöhung seitens des Bundesgesetzgebers, sodass der Eigenanteil ab Januar 2012 bei 2,87 € pro Mittagessen liegt.
Schülerinnen und Schüler die unter die Voraussetzungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes” (Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung [§ 28 SGB II i.V.m § 34 SGB XII und § 66 BKKG]) fallen, zahlen auf Antrag weiterhin 1,00 € pro Mahlzeit.